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feed text Außenpolitik
Thu, 11 Oct 2012 22:20:00 +0200
Brasilien

Außenpolitik

Stand: März 2012

Grundlinien der Außenpolitik

Die wichtigsten Ziele und Schwerpunkte brasilianischer Außenpolitik sind:

  • Stärkung der Beziehungen zu den südamerikanischen Nachbarländern und anderen lateinamerikanischen Partnern, regionale Integration;
  • Reform des Systems internationaler Entscheidungsfindung, gerade in den Vereinten Nationen: Streben nach ständigem Sitz in einem bei stän­digen wie nicht-ständigen Sitzen zu erweiternden VN-Sicherheitsrat;
  • Reform des globalen Finanzsystems im Rahmen der G 20 mit Ziel einer strengeren Regulierung.

Brasilien als größtes Land Lateinamerikas (Fläche, Bevölkerung, Wirtschaft) ist eine aufstrebende regionale und globale Gestaltungsmacht. Kennzeichen für die Suche nach neuen Instrumenten, Allianzen und Zusammenschlüssen abseits der bekannten ist die intensive Zusammenarbeit Brasiliens im Kreise der „BRICS"-Staaten (mit China, Indien, Russland, Südafrika) und im „IBSA"-Kreis (mit Indien, Südafrika).


Beziehungen zu den Staaten Südamerikas

Brasilien legt den Schwerpunkt auf Lateinamerika und räumt den Beziehungen zu den südamerikanischen Staaten und der regionalen In­tegration Priorität ein. Die wichtigsten regionalen Organisationen sind für Brasilien der MERCOSUL und die 2008 gegründete politische Gemeinschaft Süd­amerikanischer Staaten (UNASUL/-R), die u.a. über einen Verteidigungsministerrat als Organ regionaler Konsultation und Vertrauensbildung verfügt. Brasilien gehört zu den Initiatoren der 2010 gegründeten Gemeinschaft Lateiname­rikanischer und Karibischer Staaten (CELAC). Die regionalen Integrationsbemühungen bilden für Brasilien nicht nur die Grundlage für eine engere wirt­schaftliche Zusammenarbeit in Südamerika, sondern auch für die grenzüberschreitende Erschließung der wirtschaftlichen Ressourcen und Infra­strukturverbindungen des Subkontinents ("physische Integration") sowie für die Bekämpfung von politischer Instabilität, Armut, Drogenhandel und Terrorismus. Brasilien beteiligt sich an den militärischen VN-Missionen in Haiti (MINUSTAH) und im Libanon (UNIFIL).


Beziehungen zur Europäischen Union

Das Verhältnis zur EU hat für Brasilien hohe Bedeutung. Die EU ist Brasiliens größter Handelspartner (Handelsvolumen 2011: mit der EU 76,5 Mrd. Euro, mit China 60 Mrd. Euro, mit den USA 46 Mrd. Euro).

Die EU und Brasilien verbindet eine „Strategische Partnerschaft". In ihrem Rahmen finden jährliche Gipfeltreffen statt (das nächste ist im November 2012 in Brasília geplant). Der politische Besucheraustausch zwischen Vertre­tern der EU-Kommission, des EP und Brasilien ist intensiv.

In den Wirtschaftsbeziehungen zur EU treffen teilweise auch unterschiedliche Interessen aufeinander: Aus brasilianischer Sicht vor allem beim Export landwirtschaftlicher Produkte (Marktzugang, Sub­ventionen) und beim Biotreibstoff, aus EU-Sicht aus mangelndem Zugang für seine Exportwirtschaft, nichttarifären Behinderungen des Exports von Industriegütern und Dienstleistungen sowie Unzulänglichkeiten beim Schutz geistigen Eigentums. EU und MERCOSUL streben ein Assoziierungs- und Präferenzabkommen an, für das sich Brasilien einsetzt und in dessen Rahmen die genannten Fragen gelöst werden sollen.


Beziehungen zu den USA

Stabilitätspolitik und mäßigender regionaler Einfluss Brasiliens liegen im US-Interesse. Die USA sehen Brasilien als unverzichtbaren Partner der neuen Global Governance, erwarten dafür aber auch mehr Verantwortungsübernahme. Am 19./20. März 2011 stattete US-Präsident Obama Brasilien einen Staatsbesuch ab. Staatspräsidentin Rousseff besuchte die USA vom 9. bis 12. April 2012.


Brasilianische Außenpolitik im multilateralen Rahmen

Brasilien ist mit seiner Schlüsselstellung für Südamerika und für eine Reihe von Partnerstaaten in Afrika ein gewichtiges Mitglied der Internationalen Ge­meinschaft, besonders in den Vereinten Nationen (bis Ende 2011 gewähltes Mitglied im Sicherheitsrat).

Zu seinen Zielen gehören die Stärkung des Systems der Vereinten Nationen durch eine verbesserte Repräsentativität, besonders im Sicherheitsrat (mehr Sitze für Staaten der sich entwickelnden Welt, sowohl bei den ständigen Mitgliedern wie bei den nichtständigen) und in der Internationalen Gemeinschaft überhaupt. Brasilien sieht das gegenwärtige System internationaler Entscheidungsfindung als geprägt von der weltpolitischen Situation vor sechzig Jahren. Es steht dem Instrument von Wirtschaftssanktionen grundsätzlich kritisch gegenüber. Und es lehnt die Verwischung von Zuständigkeiten internationaler Organisationen ab, in der es meist Nachteile für die Staaten des „Südens" erkennt.

Mit Deutschland, Indien und Japan, die ebenfalls einen ständigen Sitz in einem erweiterten Sicherheitsrat anstreben, arbeitet es zur gegenseitigen Unter­stützung in der Gruppe G 4 zusammen. Eine intensive Zusammenarbeit erfolgt auch im Rahmen der BRICS sowie IBSA (s. a. „Grundlinien der Außenpolitik").

Im Rahmen der G20 (Finanzen) spielt Brasilien bei der Bewältigung der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise und der Reform des internationalen Finanz­systems eine wichtige konstruktive Rolle. Brasiliens Beteiligungsquote am Internationalen Währungsfonds (IWF) und an der Weltbank wurde 2010 erhöht.

Brasilien war 1992 Gastgeber der Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED), auf der die global richtungweisende Rio-Erklärung, die Agenda 21 und drei zentrale Umweltkonventionen – Klimarahmenkonvention (UNFCCC), Biodiversitätskonvention (CBD) und Wüstenkonvention (UNCCD) – ver­abschiedet wurden. 2012 wird Brasilien Gastgeber der internationalen „Rio+20-Konferenz" der Vereinten Nationen sein und damit seinen Anspruch bekräftigen, bei Themen der nachhaltigen Entwicklung, des Kli­maschutzes und der natürlichen Ressourcen in der Avantgarde zu agieren.

Brasilien, dessen Verfassung atomare Bewaffnung verbietet, unterstützt die Bemühungen um Nichtverbreitung sensibler Technologien. Es ist Vertrags­staat der Übereinkommen über biologische und chemische Waffen sowie im Nuklearbereich des Tlatelolco-Abkommens (Atomwaffenfreie Zone La­teinamerika / Karibik), des vierseitigen Kontrollabkommens, des nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) und des Vertrags über einen um­fassenden Atomteststopp. Wegen der nicht unbedeutenden zivilen Nutzung der Kernenergie sieht BRA sich der Forderung ausgesetzt, ein Zusatz­protokoll zum NVV (zusätzliche IAEO-Inspektionen) zu zeichnen; Verhandlungen mit der IAEO darüber laufen.





Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 



text Israel
Thu, 11 Oct 2012 16:25:00 +0200
Israel

Israel

Stand: Mai 2012

Ländername: Staat Israel (Medinat Yisra'el)

Klima: Drei Klimazonen: Küstenebene - feuchtheiße Sommer, milde und regenreiche Winter (z.B. Tel Aviv); Bergland - warme und trockene Sommer, kalte Winter (z.B. Jerusalem); Wüste - heiße und trockene Sommer, milde Winter (z.B. Negev)

Lage: Zwischen 34° und 29° nördlicher Breite und 34° und 36° östlicher Länge

Größe: 20.766 Quadratkilometer (in den Waffenstillstandslinien von 1949 - "Grüne Linie")

Hauptstadt (international nicht anerkannt): Jerusalem (Yeruschalayim), 788.100 Einwohner (Dezember 2010). Die offiziellen Angaben des israelischen Statistikamtes schließen Bewohner im 1967 eroberten und mit Gesetz vom 30. Juli 1980 annektierten Ostteil der Stadt ein (international nicht anerkannt)

Bevölkerung: 7,8 Millionen (Dezember 2011). Die offiziellen Angaben des israelischen Statistikamtes schließen Bewohner der annektierten Gebiete Golan und Ostjerusalem ein (international nicht anerkannt)

Landessprachen: Hebräisch (Iwrith), Arabisch. Handelssprache: Englisch

Religionen/Kirchen: 75,4 Prozent Juden, 20,5 Prozent Araber (17 Prozent Muslime, 2 Prozent Christen, 1,4 Prozent Drusen), 4,1 Prozent andere (Dezember 2011)

Nationaltag: Tag der Unabhängigkeit (Yom HaAtzma'ut): 26. April 2012 (jährlich wechselnd, weil der Unabhängigkeitstag nach dem jüdischem Kalender begangen wird)

Unabhängigkeit: 14. Mai 1948 (Proklamation des Staates Israel)

Regierungsform: Parlamentarische Demokratie; keine schriftliche Verfassung, aber einzelne Grundgesetze

Staatsoberhaupt: Schimon Peres, Präsident des Staates Israel: Amtsantritt 15.07.2007. Wahl des Staatspräsidenten alle sieben Jahre durch das Parlament. Nächste Wahl 2014

Vertreter des Staatsoberhaupts: Parlamentspräsident Reuven Rivlin, (Likud), Vorsitzender der Knesset: Amtsantritt 30.3.2009

Regierungschef: Benjamin Netanyahu (Likud), Premierminister des Staates Israel: Amtsantritt 31.03.2009. Auf Grundlage der Parlamentswahlen vom Staatspräsidenten mit Regierungsbildung beauftragt. Nächste Parlamentswahl: Herbst 2013

Außenminister: Avigdor Lieberman (Israel Beiteinu), Außenminister des Staates Israel: Amtsantritt 01.04.2009

Parlament: Knesset, Einkammern-Parlament mit 120 Sitzen. Parlamentswahlen nach Verhältniswahlrecht alle vier Jahre (ein Wahlkreis, Zweiprozentklausel). Parlamentspräsident (Vorsitzender der Knesset): Reuven Rivlin (Likud). Letzte Parlamentswahl: Februar 2009. Nächste Parlamentswahl: Herbst 2013

Regierungsparteien: Likud ("Bündnis"): 27 Sitze; Kadima ("Vorwärts"): 28 Sitze (Eintritt in die Regierungskoalition am 09.05.2012); Israel Beiteinu ("Unser Haus Israel"): 15 Sitze; Schas (Sephardische Thora-Wächter): 11 Sitze; Atzma'ut ("Unabhängigkeit" - Abspaltung von Awoda (Arbeitspartei) im Januar 2011): 5 Sitze; Jahadut HaTora ("Thora-Judentum"): 5 Sitze; HaBait HaJehudi ("Jüdisches Heim"): 3 Sitze

Opposition: Awoda (Arbeitspartei): 8 Sitze; Ichud Le'umi ("Nationale Union"): 4 Sitze; Hadasch (Jüdisch-arabische kommunistische Partei): 4 Sitze;
UAL/Ta'al (Vereinigte Arabische Liste/Arabische Bewegung für Erneuerung): 4 Sitze; Balad (Arabische demokratisch-nationalistische Partei): 3 Sitze; HaTnua Hachadasha/Meretz ("Neue Bewegung"/"Energie"): 3 Sitze

Gewerkschaften: Dachverband Histadrut ("Zusammenschluss") mit rund 650.000 Mitgliedern (Vorsitzender Ofer Eini). Seit 1975 Partnerschaftsabkommen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB); Mitglied im Internationalen Bund freier Gewerkschaften (IBFG)

Organisationen der Wirtschaft: Kammerdachverband "The Federation of Israeli Chambers of Commerce (Präsident Uriel Lynn). Industrie- und Arbeitgeberverband "The Manufacturers' Association of Israel" (Präsident Shraga Brosh)

Verwaltungsstruktur des Landes: Sechs Verwaltungsbezirke (Mechosot) mit je eigener Bezirkshauptstadt, Bezirksregierung und Bezirksgericht: Jerusalem, Norden, Haifa, Zentrum, Tel Aviv, Süden. 15 Unterbezirke (Nafot)

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen: VN, CCC (Customs Coorporation Council), FAO (VN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation), WTO, IAEO, IBRD (Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung), ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation), IDA (Internationale Entwicklungsorganisation), IFC (Internationale Finanz-Corporation), ILO (Internationale Arbeitsorganisation), IWF, IMO (Internationale Seeschifffahrt-Organisation), ITU (Internationale Fernmeldeunion), UNESCO, UPU, WHO, ECE (UN-Wirtschaftskommission für Europa), UNDCP (Internationales Drogenkontrollprogramm der UN), UNICEF, WMO (Weltorganisation für Meteorologie), Interpol, ECOSOC-ESCWA (Wirtschafts- und Sozialrat der VN/ Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien), HABITAT (VN-Programm für menschliches Siedlungswesen), IOM, ISO (International Standards Organization), UNCTAD (Handels- und Entwicklungskonferenz der VN), UNHCR (Hoher Kommissar der VN für Flüchtlinge), UNIDO (VN-Organisation für industrielle Entwicklung), WIPO (Weltorganisaiton für geistiges Eigentum), UNV, UNITAR (VN-Ausbildungs- und Forschungsinstitut), UPOV (Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen), ESCAP (Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik), ECA (Wirtschaftskommission für Afrika), ECLA (Europäisches Klassifikationssystem), OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development), IOC (Internationales Olympisches Komitee), FIFA (Internationale Föderation des Verbandsfußballs), UEFA (Vereinigung Europäischer Fußballverbände)

Wichtigste Medien: 

TV: Erster Kanal (Arutz Rishon, staatlich); zwei private Sender mit Vollprogrammen: Kanal 2 (Arutz Shtaim, seit 1993) und Kanal 10 (Arutz Esser, seit 2002); russisch-sprachiger Neunter Kanal (Arutz Teisha) und arabisch-sprachige Sender; zahlreiche Lokal- und Spartensender im Kabelnetz und via Satellit.

Rundfunk: Acht Programme des staatlichen Rundfunks Kol Israel (Stimme Israels), Militärsender Galej Zahal (Vollprogramm), viele kommerzielle Rundfunkstationen und Piratensender.

Tageszeitungen in hebräischer Sprache: Yedioth Ahronot, Israel Hayom, Ma'ariv, Ha'aretz, Globes (spezialisiert auf Wirtschaftsthemen) u.a.

Tageszeitungen in englischer Sprache: Jerusalem Post, Ha'aretz; drei Tageszeitungen in russischer Sprache: Vesti, Vremia, Nowosti-Nedeli; mehrere in arabischer Sprache.
Internet: hebräische und englische Webportale der großen Zeitungen, TV- und Radio-Sender und Walla!

Bruttoinlandsprodukt in Euro: 235 Mrd. USD (2011)

Prokopf-BIP in Euro: 31.004 USD (2011)

Hinweis:
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.


WebAward für mobile Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen

Die Internationale Web Marketing Association verleiht für die mobilen Auftritte der deutschen  Auslandsvertretungen den "MobileWebAward 2012". Die mobilen Webseiten des Auswärtigen Amtes haben in der Kategorie "Outstanding Mobile Website" überzeugt. Damit zeichnet die Web Marketing Association Design und Qualität aus.

Ca. 230 Vertretungen sind seit Februar 2012 in 62 Sprachen mit einer eigenen mobilen Webseite online. Sie sind für iPhone 4, Android, Black Berry 6.0, Window Phone 7, Opera Mobile 1.0 optimiert.

Der renomierte WebAward geht bereits seit 15 Jahren an Websites und zeichnet sich durch hohe Standards aus. Um das rasche Wachstum im Bereich der mobilen Webseiten und deren gestalterische Elemente zu würdigen, vergibt die Association nun in diesem Jahr zum ersten Mal auch einen MobileWebAward.

Die internationale Jury besteht aus Experten in den Bereichen mobile Entwicklung, Design und Marketing. Sie beurteilen nicht nur die kreative Aufmachung der für mobile Endgeräte optimierten Seiten, die Teilnehmer in den 96 Kategorien stehen auch hinsichtlich Inhalt, Interaktivität und Nutzerfreundlichkeit im direkten Vergleich zueinander. Das mobile Webangebot des Auswärtigen Amts trat im Bereich "Government" an.

Die Gewinner des Awards wurden am 23.05.2012 offiziell auf der Webseite www.mobile-webaward.org bekannt gegeben.

Die Adressen der Webseiten der Auslandsvertretungen finden Sie hier. Beim Aufruf über ein Mobiltelefon wird automatisch die Mobilversion geladen.

Die mobile Version dieser Seite hier finden Sie unter:
http://m.diplo.de


Stand 23.05.2012


Preis für mobile Webseiten der Auslandsvertretungen

Die mobilen Webseiten der deutschen Auslands­vertretungen sind mit dem "MobileWebAward 2012" ausgezeichnet worden. Mehr


Stand 23.05.2012


Pressemitteilung

Menschenrechts­beauftragter lobt Arbeit von Amnesty International

23.05.2012

Anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichts 2012 von Amnesty International erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (23.05.) in Berlin:

Ich danke den hunderttausenden Mitgliedern von Amnesty International für Ihre ehrenamtliche Arbeit für die Menschenrechte in der Welt. Sie haben auch im letzten Jahr wieder vielen Menschen geholfen.
Die Einhaltung der Menschenrechte ist in vielen Staaten der Welt noch immer nicht gewährleistet. Das muss sich ändern. Dazu leistet Amnesty International mit seinem internationalen Netzwerk und seinem fundierten Wissen einen wertvollen Beitrag. Das erfahre ich immer wieder auf meinen Reisen von den Menschen vor Ort.
2011 war, insbesondere mit Blick auf Nordafrika und Myanmar, ein Jahr des Wandels. Und doch bleibt für uns noch viel zu tun, damit die Menschenrechte die Grundlage jeder Gesellschaft werden. Deutschland hat hier eine Vorbildfunktion und darf nicht müde werden, sich für Menschenrechte einzusetzen. Wir freuen uns über Lob für die Arbeit der Bundesregierung, nehmen aber auch die Kritik ernst.

Menschenrechtspolitik


text Fidschi: Reise- und Sicherheitshinweise
Wed, 23 May 2012 11:35:00 +0200
Fidschi

Fidschi: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 23.05.2012)

Letzte Änderung:
Löschung Aktueller Hinweis 

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisende nach Fidschi sollten die aktuelle Sicherheitslage über die Medien verfolgen und bei Bedarf weitere aktuelle Informationen beim Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Suva einholen (Kontaktdaten s. allgemeine Reiseinformationen) einholen.

Innenpolitische Situation

In Fidschi hat am 05.12.2006 die Armee die Macht übernommen. Im Anschluss an ein Gerichtsurteil, das die Militärregierung für illegal erklärte, setzte der Präsident am 10.04.2009 die Richter ab und die Verfassung von Fidschi außer Kraft. Er erließ Notstandsbestimmungen und setzte die bisher amtierende Militärregierung erneut als Übergangsregierung ein. Die Notstandsbestimmungen räumen der Armee und der Polizei weitgehende Machtbefugnisse ein, u.a. sind Festnahmen ohne Anklage möglich. Sicherheitskräfte wurden ermächtigt, Ansammlungen unter Einsatz von Waffengewalt – bei gleichzeitiger Zusicherung von Immunität für eventuelle Folgen – aufzulösen.

Die Sicherheitslage ist derzeit normal, kann sich jedoch ohne Vorwarnung verschlechtern.

Vor Ort befindliche Personen werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Sie sollten größere Menschenansammlungen und Kundgebungen meiden, von öffentlichen politischen Meinungsäußerungen absehen und sich über die Medien über aktuelle Entwicklungen informieren. Auch friedliche Demonstrationen können jederzeit in gewalttätige Auseinandersetzungen umschlagen.

Kriminalität

In urbanen Zentren ist eine zunehmende Kriminalität festzustellen (Diebstähle, Raub Wohnungseinbrüche). Die Täter schrecken dabei mitunter auch vor Gewalt nicht zurück. Die fidschianische Regierung ist angesichts dieser Entwicklung bemüht, die Effizienz der Polizei weiter zu verbessern.

Besucher sollten keine Wertsachen sichtbar bei sich tragen. Ferner wird empfohlen, ab Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten zu lassen und auf Fahrten per Anhalter zu verzichten.

Naturkatastrophen

Von Oktober bis April muss in Fidschi mit Wirbelstürmen gerechnet werden.


Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten

Landeswährung in Fidschi ist der Fidschi-Dollar (FJD).

Bankautomaten sind in allen größeren städtischen Gebieten vorhanden. Reiseschecks der Firmen American Express, Visa und Thomas Cook können in den meisten Banken, Wechselstuben und größeren Hotels eingelöst werden. Häufig verwendete Kreditkarten werden in der Regel angenommen.

Konsularische Betreuung

In Fidschi gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland.

Alle Deutschen, die nach Fidschi reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unter: http://www.wellington.diplo.de/Vertretung/wellington/de/Startseite.html

Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben.

Hausanschrift:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
90-92 Hobson Street
Wellington 6011
Neuseeland

Postanschrift:              

P.O. Box 1687
Wellington 6140
Neuseeland
Tel.: 0064 – (4) 47 36 063
Fax: 0064 - (4) 47 36 069
Internet:www.wellington.diplo.de
Email: info@well.diplo.de

In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Suva / Fidschi um Unterstützung gebeten werden.                                       

Adresse:

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Herr David Vaughan Aidney
Williams & Gosling LTD
P.O. Box 79, 80-82 Harris Road
Suva
Republic of the Fiji Islands
Tel.:00679 – 33 12 927
Fax: 00679 - 33 00 367
Email: suva@hk-diplo.de

Sonstige Hinweise

Fidschi unterhält keine Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig ist die fidschianische Botschaft in London /Großbritannien:

Adresse

Botschaft der Republik Fidschi-Inseln
34, Hyde Park Gate
London SW7 5DN
Großbritannien
Tel.: 0044 - 20 75 84 36 61
Fax: 0044 - 20 75 84 28 34
Internet: www.fijihighcommission.org.uk
Email: fhc@fijihighcommissionuk.org

Weitere Informationen über Fidschi sind auf der Website des Fiji Visitor Bureau unter www.bulafiji.com verfügbar.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich: 

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
Vorläufiger ReisepassJa
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Weitere Anmerkungen: 
Reisedokumente Kinder/Jugendliche 
KinderreisepassJa
ReisepassJa
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass
eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte
Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)

Bis 26.06.2012: Nur in Begleitung des Elternteils. Eintragung muss Passfoto des Kindes enthalten.

Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der
Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
Ja mit Passfoto
Weitere Anmerkungen 

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige erhalten bei Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel bei Ankunft eine Einreisegenehmigung mit einer Gültigkeit von vier Monaten für touristische Zwecke. Eine Verlängerung um weitere zwei Monate ist grundsätzlich möglich. Bei Überziehen der erlaubten Aufenthaltsdauer kann eine 12-monatige bis unbegrenzte Einreisesperre verhängt werden. Für geschäftliche Zwecke wird die Einreiseerlaubnis lediglich für 14 Tage erteilt. Alle Einreisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens drei Monate über den beabsichtigten Aufenthalt in Fidschi hinaus gültig sein.


Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Devisen ist nicht beschränkt. Aktuelle Informationen zur zollfreien Einfuhr von Waren können auf der Homepage des Fiji Visitors Bureau unter www.bulafiji.com abgerufen werden. Derzeit können 250 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak bzw. Zigarren, 2,25 Liter Spirituosen beziehungsweise 4,5 Liter Wein oder Bier sowie Geschenke bis zu einem Wert von 400 FJD zollfrei eingeführt werden. Das Mindestalter für die Einfuhr dieser Gegenstände liegt bei 17 Jahren.

Tiere dürfen nur mit einer entsprechenden vorherigen Genehmigung (ausgestellt vom Fiji Quarantine Office) eingeführt werden. Für die Einfuhr von pflanzlichem Material, Samen und tierischen Produkten bedarf es einer Genehmigung des Ministry of Agriculture, Fishery and Forests.

Landeswährung darf nur bis zur Höhe des eingeführten Betrages ausgeführt werden.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Besitz sowie Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.


Medizinische Hinweise

Typhus

Das Gesundheitsministerium von Fidschi hat für die von den Haupttourismuszielen in Nadi/Denerau ca. 100 km entfernte und zum Teil schwer zugängliche Region Navosa im Inland der Insel Viti Levu wegen einiger Typhus-Erkrankungen den gesundheitlichen Notstand ausgerufen.

Reisenden wird empfohlen, auf die Einhaltung persönliche Hygiene und den Verzehr unbedenklicher Nahrungsmittel und Trinkwassers zu achten. Zur Frage einer möglichen Typhus-Impfung sollte ggf. ärztlicher Rat eingeholt werden.

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zu Typhus in den „Reisemedizinischen Hinweisen" der rechten Randspalte.

Gelbfieber

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden, die aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen. Als Gelbfieber-Endemiegebiete gelten die von der WHO ausgewiesenen.

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten über drei Monate Typhus und Hepatitis B. Gegen das Dengue-Fieber gibt es noch keinen Impfschutz. Die Krankheit wird durch Moskitos übertragen. Deshalb sollte auf Schutz vor Mücken durch hautbedeckende Kleidung und die Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils und Mückennetzen geachtet werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Fidschi entspricht, insbesondere in den ländlichen Gebieten, nicht deutschem Standard. Die Hauptkrankenhäuser Fidschis befinden sich in Suva, Sigatoka, Lautoka, Ba, Savusavu, Taveuni, Labasa und Levuka. Auf allen größeren Inseln sind ferner Kliniken und medizinische Versorgungseinrichtungen mit zumindest rudimentärer Ausstattung vorhanden.

Es sollte in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000



text China: Reise- und Sicherheitshinweise
Wed, 23 May 2012 11:25:00 +0200
China

China: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 23.05.2012)

Letzte Änderung: Aktueller Hinweis
 

Aktueller Hinweis

Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) werden bis auf Weiteres nur noch für Gruppen ab vier Personen erteilt.


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land, Kriminalität 

Die Sicherheitslage in der VR China kann generell als gut eingestuft werden. Dennoch sollten
sich Reisende stets mit der gebotenen Aufmerksamkeit bewegen.

Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischen Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.

Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt.

Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen.

In der letzten Zeit ist es in Bars und Nachtclubs in Peking zunehmend zu Zwischenfällen mit Beteiligung von Ausländern gekommen. In einigen Fällen wurden ausländischen Besuchern Betäubungsmittel in ihr Getränk gemischt und sie anschließend beraubt, in anderen waren Ausländer in (z.T. provozierte) Auseinandersetzungen mit Verletzungsfolgen involviert.

Meldepflicht

Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.


Allgemeine Reiseinformationen

Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung.

Tibet

Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich:

  • Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung (TAR-permit), um Tibet (TAR) besuchen zu können. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Douglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: 010-6498-0373, zu beantragen.
  • Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch.
  • Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
  • Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Website der Auslandsvertretungen in China unter http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-service/inchina/0-ubs.html entnehmen.

Flugreisen im Land

Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.

Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.

Straßenverkehr

Der Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2011 bei 75,572 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jährlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer.  In der VR China gilt die 0-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar.

Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.

Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Für Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis hält die Deutsche Botschaft auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit, siehe www.china.diplo.de


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Nachfolgende Hinweise sind unverbindlich und ohne Gewähr. Rechtsverbindliche Auskünfte über die chinesischen Einreisebestimmungen erhalten Sie nur bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate der VR China.

Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.

Am Flughafen in Peking werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für die VR China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert, teilweise ist ein Ausweichen über Hongkong möglich.

Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sog. Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie; so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von Festlandchina aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet. Auch bei Wiedereinreisen in die VR China aus Taiwan ist auf ein gültiges chinesisches Visum für die Wiedereinreise zu achten.

Ein Touristenvisum für die erneute Einreise in die VR China kann bei Bedarf auch beim „Consular Department" in Hongkong , 7th Floor, China Resources Building, No. 26 Harbor Road, Wanchai, Hongkong, Tel. +852-34132300 oder +852-34132424, www.fmcoprc.gov.hk  eingeholt werden.

Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.

Flughafentransit-Sonderregelung für Shanghai: In Shanghai ist für u. a. deutsche Staatsangehörige ein Transit-Aufenthalt von bis zu 48 Stunden möglich, vorausgesetzt, der Reisende ist Inhaber eines gültigen Flugtickets für den Weiterflug zur Ausreise aus der VR China, bei dem die Flugrichtung beibehalten werden muss (kein Rückflug!). Bei einer Ausreise aus der VR China z. B. per Schiff gelten diese Transitregelungen nicht. Ein Wechsel des Flughafens innerhalb Shanghais ist jedoch möglich. Der Reisende muss Inhaber eines mindestens noch 6-Monate gültigen Reisepasses sein.

Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen, siehe auch Internetseite der chinesischen Botschaft unter www.china-botschaft.de. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.

Bei einem Gruppenvisum besteht eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich. Dies ist unbedingt erforderlich, bevor sich die Gruppe aufteilt. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwändig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, möglichst mit Einzelvisa in die VR China einzureisen.

Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich: 

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten
Vorläufiger ReisepassJa, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa (mit Foto), Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten
ReisepassJa, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Nein
Weitere AnmerkungenEs sollte mit der chinesischen Botschaft geklärt werden, ob Kinderausweise und Pässe mit eingetragenen Kindern (letzteres ab 26.06.2012 ungültig) überhaupt visiert werden. Nach hiesiger Erfahrung ist dies nicht möglich


Besondere Zollvorschriften

Einfuhr

400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB eingeführt werden.

Ausfuhr

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB ausgeführt werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Die Einfuhr oder der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind"). Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.

Gemäß dem Gesetz der VR China zur Kontrolle der Ein- und Ausreise von Ausländern (Art. 23) kann gegen einen Ausländer u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt werden, wenn er in einem Strafprozess angeklagt oder verdächtigt wird oder wenn der Ausländer in einem laufenden Zivilprozess von einem Gericht benachrichtigt worden ist.

Seit 1. März 2006 erlaubt das "Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung" den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen von Störung der öffentlichen Ordnung, Sittenwidrigkeiten usw. nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt.

Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z.B. aus Afrika oder Südamerika) ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht - Details siehe Website www.who.int

Dies gilt nicht für Taiwan, Hongkong und Macao. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu prüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de)

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Für Säuglinge ist die Rotavirusimpfung zu empfehlen.

Als Reiseimpfung werden Hepatitis A und Thyphus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen.

Dengue-Fieber:

Dengue wird in südlichen Küstenregionen u. Landesteilen (Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Ein hohes Risiko besteht im Süden in den Provinzen Hainan und den tiefer gelegenen Gebieten von Yunnan. Ein mittleres Risiko, ausschließlich Malaria tertiana, besteht südlich des Yangtze herdförmig in den Provinzen Fujian, Guangdong, Guangxi, Guizhou und Sichuan (hier auch der nördliche Teil der Provinz). Ein geringes Risiko, auch hier nur Malaria tertiana, besteht herdförmig in östlichen Landesteilen südlich des Huang He. Ein sehr geringes Risiko besteht auch im Norden von Hongkong außerhalb der Stadt. Kein Risiko besteht beim Aufenthalt in den großen Städten, auf Taiwan sowie in Höhenlagen über 1.500 m.

Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

·  körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
·  ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
·   ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

Gegenwärtig ist das Vorkommen in der Bevölkerung noch gering (Prävalenz unter 0,1%), betroffen sind in erster Linie die bekannten Risikogruppen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera kommt sporadisch vor. Als die häufigste Ursache von Durchfall bei Säuglingen und Kleinkindern werden Rotavirusinfektionen angesehen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen -wo möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen; Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Japanische Enzephalitis

Die meisten Fälle dieser durch besonders nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch währender warmen Jahreszeit (April – Oktober) bzw. Regenzeit in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der Provinzen Xinjiang, Qinghai und Tibet) auf. In den letzten 10 Jahren ging die Zahl der erfassten Erkrankungen von ca. 9000 auf 4000 pro Jahr zurück. Die höchsten Raten wiesen die Provinzen Shaanxi, Chongqing, Sichuan, Guizhou u. Yunnan auf. Einzelerkrankungen unter Ausländern in Peking, Shanghai, Hongkong und Kanton sind nachgewiesen. Mückenschutz (siehe Malaria) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.

Tollwut

Tollwut kommt im ganzen Land vor mit bis zu 3400 Erkrankungen beim Menschen pro Jahr in den letzten Jahren, davon knapp 2/3 der Fälle in Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan u. Hunan.

Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)

HFMD ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren, in der Regel Enterovirus 71 oder Coxsackie A16. Die Übertragung erfolgt oral oder aerogen (Tröpfcheninfektion). Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen. In der Regel ist der Krankheitsverlauf harmlos, nach ca. 1 Woche kommt es zur folgenlosen Ausheilung.  Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können aber tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis (S. Japonicum) besteht beim Baden in Süßwassergewässern vor allem in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Vogelgrippe

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist im Land endemisch. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" (Website: www.bmelv.de).

SARS

Die in der ersten Jahreshälfte 2003 in der VR China neu aufgetretene akute infektiöse respiratorische Erkrankung (SARS), verursacht durch ein Corona-Virus, konnte schließlich erfolgreich eingedämmt werden. Erkrankungen sind in den letzten Jahren nicht mehr aufgetreten.

Weitere Erkrankungen:

Höhenkrankheit:

Bei Reisen in den Himalaya und benachbarte Hochgebirge und Hochebenen in Lagen über 2500 Meter häufigere, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die allerdings meist erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe manifest wird. Warnsymptome sind: Schlechter Schlaf, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftknappheit. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause / Übernachtung, sollte abgestiegen werden. Wirksame Therapie ist Abstieg unter eine Höhe von 2000 Meter. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig auch Touristen, evtl. auch bei Flugreisen nach Lhasa, also nicht nur Bergsteiger. Das Medikament Diamox ist verschreibungspflichtig, Beratung durch einen bergerfahrenen Arzt erforderlich.

Medizinische Versorgung und weitere Hinweise

Ausländer, die länger als ein Jahr im Land bleiben, müssen u. U. bei der Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen, bei Arbeitsaufenthalten wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis mit Befunden einer Röntgenaufnahme der Lungen, EKG und Labor (inklusive HIV- und Syphilis-Test) verlangt. Das Zeugnis muss in Englisch oder Chinesisch verfasst sein, Abweichungen von dieser Regel sind jederzeit möglich.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auf dem Land und in vielen, auch großen Städten, fehlen Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Eine Verständigung kann ohne chinesische Sprachkenntnisse gerade bei medizinischen Inhalten ein großes Problem sein. Ein ausreichender, auch dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke ist empfehlenswert.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China gibt es ein Sozialversicherungsabkommen, das jedoch keine Regelung zu Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung enthält. Das bedeutet, dass Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen in der Regel sofort nach der Behandlung in bar bezahlt werden müssen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Ausreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000



Äquatorialguinea

Äquatorialguinea: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 23.05.2012)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Die Kriminalitätsrate ist im regionalen Vergleich niedrig. Gleichwohl ist insbesondere in den Städten Malabo und Bata nach Einbruch der Dunkelheit Vorsicht geboten.

In jüngster Zeit häufen sich schwere Verkehrsunfälle aufgrund alkoholisierten Fahrens. Die Verursacher sind häufig Taxis. Von Autofahrten am Samstag Abend und Sonntag Nachmittag und Abend ist abzuraten. Sollten Sie selbst mit einem (gemieteten) Fahrzeug in einen Unfall mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge verwickelt werden, müssen Sie mit längerer Untersuchunghaft und einem Strafprozess rechnen. In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt versuchen, umgehend mit der deutschen Botschaft in Malabo Kontakt herzustellen( 00 240 222 60 70 20 oder 00 240 222 79 53 00).

Wegen wiederholter Putschversuche (zuletzt Angriff auf Präsidentenpalast am 17. Februar 2009) und Piraterie kontrollieren die Behörden Ausländer besonders genau auf ordnungsgemäße Papiere (Visum, gültiger Pass, etc.) und gehen streng gegen tatsächliche und vermutete Unregelmäßigkeiten vor.

Bei Reisen mit angemieteten Fahrzeugen muss mit willkürlichen Kontrollen an den häufigen Check-points und Versuchen, Geld zu fordern, gerechnet werden.


Allgemeine Reiseinformationen

Äquatorialguinea, das einzige spanischsprachige Land Afrikas, ist touristisch kaum erschlossen. Grundsätzlich kann jede Region im Land bereist werden. Bestimmte Reiseziele, beispielsweise der Pico Basile auf der Insel Bioko, erfordern eine Sondergenehmigung.

Flüge der lokalen Fluggesellschaften können nicht über das Internet, sondern nur vor Ort gebucht und bar bezahlt werden.

Die Preise in Äquatorialguinea sind vergleichsweise hoch. Kreditkarten werden lediglich in den großen Hotels akzeptiert, wobei allerdings damit gerechnet werden muss, dass die entsprechende Technik nicht funktioniert. Gleiches gilt für Geldautomaten, die in Malabo am Flughafen, im Hotel Hilton und bei der Zentrale der SGBGE zu finden sind. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in Euro mitzubringen, das vor Ort gewechselt werden kann.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Äquatorialguinea ein Visum. Dieses muss vor Antritt der Reise bei der äquatorialguineischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Es wird empfohlen, das Visum lange im Voraus zu beantragen.

Nähere Hinweise finden Sie unter http://www.botschaft-aequatorialguinea.de/content/view/12/16/lang,german/

Reisedokumente

Mit einem gültigen Visum und folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen:
ReisepassJa - Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
vorläufiger ReisepassJa
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein
weitere AnmerkungenBei Einreise ist ein internationaler Impfausweis mit Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche 
KinderreisepassJa - Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
ReisepassJa - Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)Nein
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

 

 

weitere AnmerkungenBei Einreise ist ein internationaler Impfausweis mit gültigem Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft Äquatorialguineas klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Bundesrepublik unterhält in Malabo eine Botschaft als Kleinstvertretung, die keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnimmt, aber Nothilfe leistet. (Tel.: 00240-222-607020 oder 00240-222-795300 / e-mail: embajada.alemania.malabo@diplo.de)

Für Passangelegenheiten u. a. ist die Deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig.
Tel.: (00237) 22 21 00 56, 22 20 05 66, 22 21 44 34, 22 21 72 92
e-mail: info@jaunde.diplo.de

Die Botschaft Spaniens in Malabo erteilt Schengen-Visa.


Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Spezielle Zollvorschriften sollten vor Reisebeginn bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft erfragt werden.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Beim Fotografieren sollte Zurückhaltung geübt werden. Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (offizielle Gebäude, Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen usw.) besteht Fotografierverbot.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ist bei der Einreise vorzulegen. Eine Gelbfieberimpfung ist darüber hinaus für alle Personen älter als 1 Jahr auch medizinisch indiziert. Abweichend von offiziellen Regelungen kann der Nachweis einer Choleraimpfung verlangt werden, besonders bei Einreise über Land oder aus einem Endemiegebiet.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de 

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. 

Malaria

Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
·        körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
·        in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
·        unter einem Moskitonetz zu schlafen. 

Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Diese tritt, insbesondere in der Regenzeit immer wieder auf. Bei besonderer Exposition (Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern) kann eine Impfung sinnvoll sein. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Schistosomiasis(Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist im öffentlichen Sektor vielfach apparativ und hygienisch problematisch. Oft fehlen europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte.

In Bata und in Malabo gibt es das Privat-Krankenhaus La Paz nach europäischem Standard und unter israelischer Leitung.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

In den beiden größeren Städten Malabo und Bata gibt es Apotheken, die im Regelfall die wichtigsten Medikamente führen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
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text Somalia: Reisewarnung
Wed, 23 May 2012 09:55:00 +0200
Somalia

Somalia: Reisewarnung

Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 23.05.2012)

Reisewarnung

Vor Reisen nach Somalia und in die Gewässer vor Somalia wird eindringlich gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen wird dringend geraten, das Land zu verlassen. In ganz Somalia besteht für westliche Staatsangehörige ein sehr hohes Entführungsrisiko.

Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.

Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.

Die von der Europäischen Union durchgeführte Marineoperation ATALANTA ist in einem Einsatzgebiet vor den Küsten Somalias und der Nachbarländer tätig. Ziel ist die Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias. ATALANTA gilt primär dem Schutz der Nahrungsmittelhilfsschiffe des WFP für Somalia und von zivilen Schiffen.

Langsame Schiffe mit niedriger Bordwand sind für Piratenangriffe generell stärker gefährdet als schnelle Schiffe mit hoher Bordwand. Die EU-Mission ATALANTA bietet zivilen Schiffen eine Registrierung und einen durch Kriegsschiffe begleiteten ‚Gruppentransit’ durch gefährdete Gewässer an, siehe www.mschoa.org
Seit Beginn der Mission ATALANTA hat es keine Angriffe auf Schiffe im begleiteten Transit gegeben. Allerdings bietet auch die Anwesenheit von Kriegsschiffen keine Garantie dafür, dass Schiffe nicht von Piraten angegriffen, beschossen oder gekapert werden.

Aktuelle Informationen zur Piraterielage gewährt das IMB Piracy Reporting Centre www.icc-ccs.org

Reisende nach Somalia gehen ein sehr hohes Sicherheitsrisiko ein. Im Falle einer (sei es gesundheitlichen, sei es kriminalitätsbedingten) Notlage fehlen weitgehend funktionierende staatliche Stellen, die Hilfe leisten könnten.

Die Deutsche Botschaft in Somalia ist geschlossen, die Gewährung konsularischen Schutzes ist nicht möglich. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Nairobi/Kenia, Tel. 00254-20-4262100, Fax: 00254-20-4262129, Mail: info@nairobi.diplo.de

Die Sicherheitslage in Somalia ist sehr schlecht. Ausländische Staatsangehörige werden immer wieder Opfer von Entführungen und Mordanschlägen.

Die Zahl der Selbstmordattentate hat in den letzten Jahren zugenommen. Hiervon ist nicht mehr nur der Süden (v.a. Großraum Mogadischu) betroffen: Ende Oktober 2008 sind bei koordinierten Bombenanschlägen in Hargeisa (Somaliland) und Bossasso (Puntland) zahlreiche Menschen zu Tode gekommen. Erneute Anschläge nach ähnlichem Muster können keinesfalls ausgeschlossen werden.

Besonders kritisch ist die Lage in Zentral- und Südsomalia, einschließlich der Hauptstadt Mogadischu. Neben der Gefahr gezielter Mordanschläge auf Ausländer und Entführungen ist dort stets mit Anschlägen (ferngesteuerte Sprengsätze, Granatbeschuss u.ä.) und bewaffneten Auseinandersetzungen zu rechnen. Diese ziehen regelmäßig auch Unbeteiligte in großer Zahl in Mitleidenschaft. Zudem finden in weiten Teilen Süd-/Zentralsomalias Kampfhandlungen zwischen den somalischen Bürgerkriegsparteien statt, in die auch dort operierende kenianische und äthiopische Kräfte involviert sind.

Auch in Puntland (im Nordosten Somalias) sowie im umstrittenen Grenzgebiet zwischen Puntland und Somaliland (im Nordwesten Somalias) muss mit extremer Unsicherheit gerechnet werden. Zudem ist es in bzw. von Puntland aus mehrfach zu Entführungen westlicher Staatsangehöriger, zudem zu zahlreichen Schiffskaperungen gekommen. Im Sommer 2008 wurden zwei deutsche Staatsangehörige im Golf von Aden von Piraten entführt und für sieben Wochen in das zwischen Somaliland und Puntland umstrittene Gebiet verschleppt. Kurz darauf kam es zu einer weiteren Entführung deutscher Staatsangehöriger. In den letzten Monaten kam es zudem mehrfach zu gezielten Anschlägen auf puntländische Amtsträger.

Reisen nach Somaliland sind ebenfalls gefährlich. Dies wurde Anfang 2008 durch die Entführung eines deutschen Staatsangehörigen in der zwischen Somaliland und Puntland umstrittenen Sanaag-Region und durch die Bombenanschläge vom 30.10.2008 erneut unterstrichen.

Die Sicherheitslage in ganz Somalia (dies gilt eingeschränkt auch für Somaliland!) ist zudem durch eine sehr hohe Allgemeinkriminalität gekennzeichnet. Die Sicherheitskräfte sind nicht in der Lage, hiergegen nachhaltig vorzugehen.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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Arbeitseinheit 040
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Fax: (03018) 1751000



text Innenpolitik
Wed, 23 May 2012 09:32:00 +0200
Uganda

Innenpolitik

Stand: April 2012

Mit der Machtübernahme von Yoweri Kaguta Museveni in Kampala am 26.01.1986 begann nach den Terror-Regimes von Idi Amin und Milton Obote ein neues Kapitel in der Geschichte Ugandas. Seither haben viermal Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, zuletzt am 18. Februar 2011, stattgefunden. Vor der Wahl im Februar 2006 war das Mehrparteiensystem wieder eingeführt worden.

Die Verfassung von 1995, geändert und ergänzt 2005, enthält einen Katalog von Grundrechten, darunter solche auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit, rechtliches Gehör, Religions- und Informationsfreiheit sowie Schutz bestimmter Gruppen wie Frauen, Kinder, Behinderter und ethnisch-religiöser Minderheiten. Eine Bestimmung über die Amtszeitbeschränkung des Staatsoberhaupts auf zwei Wahlperioden wurde 2005 aufgehoben.

Regierung und Parlament 

1996, 2001, 2006 und 2011 fanden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen statt. 2001 wurde Präsident Museveni mit 69 Prozent der Stimmen, 2006 mit 59 Prozent und 2011 mit 68 Prozent in seinem Amt bestätigt.

Frei aber nicht immer fair, so das Fazit der Wahlen von 2011. Eine EU-Wahlbeobachtermission sah Verbesserungen bei Wahlvorbereitung und -verlauf gegenüber früheren Wahlen, ein Bild, das aber durch zahlreiche Unregelmäßigkeiten getrübt wurde. Die Legitimität des Wahlergebnisses insgesamt werde hierdurch aber nicht in Frage gestellt- so die EU-Beochbachter.

Hauptkritikpunkte der Opposition: Fehlende Unabhängigkeit der Wahlkommission, fehlende Chancengleichheit (insbesondere die nicht zu übersehende finanzielle Übermacht des regierenden National Resistance Movement - NRM) sowie erschwerter bzw. ungleicher Zugang zu den Medien.

Im ugandischen Parlament sind Quoten für Frauen, Behinderte, Jugendliche und Soldaten gesetzlich festgelegt. Durch die Wiedereinführung des Mehrparteiensystems 2005 waren 2006 erstmals wieder Oppositionsparteien ins Parlament gewählt worden.

Das NRM kann im auf 375 Sitze angewachsenen 9. Parlament einschließlich der ihm nahe stehenden unabhängigen Abgeordneten auf rund drei Viertel der Sitze bauen. Damit ist auch eine verfassungsändernde Mehrheit gewährleistet.

Angesichts der Dominanz des politischen Lebens durch den Präsidenten und das von ihm geführte NRM hat sich eher überraschend rund um wichtige politische Themen eine lebhafte Diskussion entwickelt. Diskussionen werden parteiübergreifend und kontrovers, teilweise auch innerhalb des NRM, geführt. Verantwortlich für die neue Diskussionskultur zeichnen viele der 120 neu ins Parlament gewählten Abgeordneten.


Aktuelle politische Lage 

Seit der Machtübernahme Musevenis hatte sich die politische und wirtschaftliche Lage Ugandas lange Zeit deutlich verbessert. Uganda wurde von den internationalen Finanzinstitutionen und der Gebergemeinschaft als Musterland angesehen. Dieses Bild hat gelitten, bedingt durch zunehmende Korruption und Misswirtschaft.

Nach jahrzehntelangen Kämpfen zwischen der Armee und der Lord's Resistance Army LRA ist der Norden seit 2006 befriedet. Ein fertig verhandelter Friedensvertrag wurde vom Anführer der LRA, Joseph Kony, bislang nicht unterzeichnet. Die überwiegende Mehrheit der Binnenflüchtlinge ist in ihre Ursprungsgebiete zurückgekehrt. Das von Regierung und Gebern erarbeitete Wiederaufbauprogramm für diese lange vernachlässigte Region wird – auch mit Unterstützung zahlreicher Geberstaaten - umgesetzt.

Die Situation im (Nord-)Osten des Landes (Region Karamoja) hat sich weiter entspannt. Nur mehr vereinzelt soll es im Rahmen von Entwaffnungsaktionen noch zu Menschenrechtsverletzungen kommen.

Aufrufe der Opposition zu zivilem Widerstand gegen die "gekaufte Wahl" vom Februar 2011 waren zunächst ungehört verhallt. Erst einem Bündnis (Action for Change) ist es mit dem "Walk to Work" (mit dem gegen die rasante Preissteigerung demonstriert werden sollte) vorübergehend gelungen, Aufmerksamkeit und Unterstützung von Teilen der Bevölkerung, insbesondere in den größeren Städten des Landes, zu gewinnen. Das Aktionsbündnis, zwischenzeitlich als „kriminelle Vereinigung" verboten, setzt seinen Protest unter dem neuen Namen „For God and my Country" fort. Prominente Köpfe des Bündnisses sind zahlreiche Oppositionspolitiker, u.a. die Wahlverlierer Besigye (FDC), Mao (DP) und Otunnu (UPC).


Menschenrechte

Die Menschenrechtslage ist besser als in vielen anderen afrikanischen Staaten, obgleich es immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen, insbesondere durch Sicherheitskräfte kommt. Täter werden in einer großen Zahl von Fällen strafrechtlich verfolgt. Die in der Verfassung für die Überwachung der Menschenrechtslage vorgesehene Uganda Human Rights Commission spielt eine aktive und positive Rolle. Die Todesstrafe wird in Uganda bei Zivilisten nicht mehr vollstreckt.


Rechtssystem, Meinungsfreiheit

Die Justiz legt Wert auf ihre Unabhängigkeit. Zu den dringendsten Problemen gehören eine unzureichende Infrastruktur sowie der Mangel an qualifiziertem Personal.. Dies führt z.T. zu überlangen Wartezeiten bis zum Gerichtstermin und zu langen Untersuchungshaftzeiten.

Die Sonderkammer für Korruptionsdelikte hat vor einigen Jahren ihre Tätigkeit aufgenommen und in zahlreichen Fällen hohe Strafen verhängt. Daneben gibt es eine weitere Sonderkammer zur Behandlung von Kriegsverbrechen (im Friedensvertrag mit der LRA vorgesehen, besonders zur Bestrafung von LRA-Führern).

Presse- und Meinungsfreiheit sind im Großen und Ganzen gewährleistet; kritische Berichterstattung ist möglich, bleibt jedoch riskant. Insbesondere bei Demonstrationen kommt es auch zum Einsatz unverhältnismäßiger Mittel seitens der Polizei. Die Ausübung des Demonstrationsrechtes ist in letzter Zeit schwieriger geworden.


Soziale Fragen, Gleichstellung

Der Staat sieht es als seine Aufgabe an, die Stellung der Frauen zu verbessern. Sie sind in Verwaltung und Parlament auf einflussreichen Posten vertreten. Die Gleichstellung der Geschlechter stößt allerdings auf Schranken in traditionellen Teilen der Gesellschaft.

Uganda gehört zu den Ländern, die durch HIV/Aids betroffen sind; die Neuinfektionsrate ist nach einer erfolgreichen Aufklärungskampagne niedriger als in vielen Nachbarländern.

Die Akzeptanz sexueller Minderheiten ist in der Gesellschaft nicht verankert. Homosexualität wird als mit der afrikanischen Kultur und ihrem Werteverständnis nicht in Einklang stehend abgelehnt.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 



text Kultur- und Bildungspolitik
Wed, 23 May 2012 09:28:00 +0200
Uganda

Kultur- und Bildungspolitik

Stand: April 2012

Das Kulturleben ist in Uganda, insbesondere in der Hauptstadt, durchaus lebhaft und findet großes Interesse in der Bevölkerung. Seine Prägung erfährt esganz überwiegend durch Veranstaltungen privater Organisationen und ausländischer Institutionen. Die staatliche Kulturpolitik ist kaum entwickelt.

Die seit vielen Jahren bestehende Ugandan German Cultural Society (UGCS) erhielt vor einigen Jahren den Status eines Goethe-Zentrums. Die hiermit verbundene engere Anbindung an die Struktur des Goethe-Instituts bietet bessere Möglichkeiten, an Regionalprojekten zu partizipieren. Neben Programmen zum Austausch deutscher und ugandischer Kulturschaffender werden auch Sprachkurse angeboten. Die gemeinsame Unterbringung des Goethe-Zentrums mit der Alliance Française schafft Synergieeffekte, die regelmäßig auch in gemeinsamen Kulturprojekten münden.

Uganda hat in den letzten Jahrzehnten sein Erziehungswesen stark entwickelt. Im Vordergrund stehen weiterhin der Ausbau der schulischen und universitären Infrastruktur, wobei dem Privatsektor (insbesondere Kirchen) ein besondere Bedeutung zukommt. Das hohe Bevölkerungswachstum von über drei Prozent (jedes Jahr sollen eine Million Kinder mehr in die Schulen gehen) stellt jedoch eine besondere Herausforderung dar.

Bereits 1997 führte die Regierung das Programm zur kostenlosen Grundschulausbildung (Universal Primary Education, UPE) ein, welches inzwischen auf die Sekundarausbildung (Universal Secondary Education, USE) ausgeweitet wurde. Neben den staatlichen Universitäten in Kampala, Mbarara, Gulu und Busitema haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von privaten Universitäten eröffnet, deren Abschlüsse nicht gleichermaßen anerkannt sind.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 



text Wirtschaftspolitik
Wed, 23 May 2012 09:25:00 +0200
Uganda

Wirtschaftspolitik

Stand: April 2012

Grundlinien der Wirtschaftspolitik

Seit Anfang der 1990er Jahre hat Uganda, dank enger Abstimmung mit der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds (IWF), durch eine solide gesamtwirtschaftliche Steuerung eine deutliche Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage erzielt. Die seit Jahren in Abstimmung mit den Gebern verfolgte Armutsbekämpfungsstrategie zeigt Erfolge; die Armutsrate wurde erheblich reduziert: Sie fiel von 56 Prozent (1992) auf unter 30 Prozent im Jahr 2010.

IWF, Weltbank und bilaterale Geber honorieren die entwicklungspolitischen Bemühungen Ugandas durch umfangreiche Neuzusagen, um das Land bei der Armutsbekämpfung zu unterstützen. Korruption bleibt jedoch ein Hindernis auf dem Weg zu mehr Wohlstand. 

Wichtigste Geber sind die Weltbank, UNDP (United Nations Development Programme), Europäische Union und Afrikanische Entwicklungsbank sowie bilateral USA, Großbritannien, Dänemark, Schweden, Niederlande, Norwegen, Irland, Japan und Deutschland.

Wirtschaftliche Lage

Uganda verzeichnete in den letzten 20 Jahren ein jährliches Wirtschaftswachstum zwischen 5 und 10 Prozent. Für 2012 wird mit einem leicht reduzierten Wachstum von 4,5 % gerechnet. Anziehende Preise insbesondere für Öl und Lebensmittel haben die Inflationsrate auf über 20 % steigen lassen. Das Land bemüht sich weiter um Konsolidierung des zu rund 30 Prozent geberabhängigen Staatshaushalts. Mittelfristig wird dies wegen der künftigen Öleinnahmen voraussichtlich auch gelingen.

Wirtschaftssektoren

Der in Hinsicht auf die Beschäftigung dominierende Wirtschaftszweig ist die Landwirtschaft, in der rund 80% der Bevölkerung beschäftigt sind. Da es sich vorwiegend um Subsistenzwirtschaft handelt, beträgt der Anteil der Landwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt jedoch nur ca. 23 Prozent. Die Landwirtschaft ist dennoch mit Abstand größter Devisenbringer des Landes. Knapp über die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wird im Dienstleistungssektor erwirtschaftet. Erdölfunde entlang des Albert-Grabens lassen steigende Staatseinnahmen sowie einen allgemeinen Aufschwung für die Wirtschaft erwarten. Mit Beginn der kommerziellen Förderung ist allerdings nicht vor 2017 zu rechnen.

Auch der rege Wirtschaftsaustausch mit dem Südsudan sowie der Wiederaufbau des seit einigen Jahren befriedeten Nord-Ugandas wirken sich stimulierend auf die Wirtschaft aus.

Außenhandel

Bei den Ausfuhrprodukten steht Kaffee (überwiegend Robusta) mit 17,5 Prozent des Gesamtexportes an erster Stelle, gefolgt von Fisch / Fischprodukten (7,9 Prozent) und in geringerem Umfang weiteren landwirtschaftlichen Produkten (Blumenstecklinge, Tabak, Tee, Baumwolle sowie Obst und Gemüse). 2010 exportierte Uganda Waren im Wert von 2,15 Milliarden US-Dollar, davon 49 Prozent in COMESA Staaten, 16,7 Prozent in die EU. Der Wert des Imports betrug 4,7 Milliarden US-Dollar, davon 41,8 Prozent aus Asien (vor allem China, Indien), 15,4 Prozent aus der EU, 14,2 Prozent aus COMESA-Staaten. Importe aus Asien, besonders aus der VR China haben sich seit 2006 mehr als verdoppelt (Quelle: Uganda Bureau of Statistics).

Innerhalb der EU ist Deutschland größter Handelspartner mit einem Volumen von 180 Miollionen Euro (2010).



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